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Staatsangehörige, die für die Einreise ein Visum benötigen
Welche Staaten sind das?
Welche Visa gibt es?
Visumsverfahren
Staatsangehörige aus einem der nachstehenden Staaten benötigen für die Einreise nach Österreich bzw. für die Durchreise durch das österreichische Bundesgebiet ein Visum und ein gültiges Reisedokument.
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Antigua und Barbuda, Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus (Weißrussland), Belize, Benin, Bhutan, Birma/Myanmar, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, China, Côte d'Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien, Eritrea, Fidschi, Mikronesien, Moldawien, Mongolei, Mosambik, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nordkorea, Nördliche Marianen, Oman, Osttimor, Pakistan, Palau, Palästina (Palästinensische Behörde), Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Ruanda, Russland, Salomonen, Sambia, São Tomé und Principe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien-Montenegro, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, St. Christoph und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Taiwan, Thailand, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Westsamoa, Zentralafrikanische Republik
Staatsangehörige, die Staatsbürger eines oben genannten Staates sind, brauchen für die Einreise nach Österreich kein Visum, wenn ihnen von Österreich oder von einem Schengen-Staat eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde.
Welche Visa gibt es?
Es gibt fünf Kategorien von Visa, die für alle Schengen Staaten einheitlich gelten:
Visum A (Flugtransitvisum)
Visum B (Durchreisevisum)
Das Visum B gestattet Drittstaatsangehörigen die Durchreise durch das Gebiet der Schengen-Staaten, um vom Hoheitsgebiet eines Drittstaates in einen anderen Drittstaat zu gelangen. Die Durchreise darf fünf Tage nicht überschreiten.
Visum C (Reisevisum)
Das Visum C berechtigt zum bis zu dreimonatigen Aufenthalt in Österreich und in allen anderen Schengener Vertragsstaaten. Es wird auch als „Schengen-Visum“ oder „Touristenvisum“ bezeichnet.
Visum D (Aufenthaltsvisum)
Das Visum D ist ein nationales österreichisches Visum, das für eine Aufenthaltsdauer von 91 Tagen bis höchstens sechs Monaten in Österreich erteilt werden kann.
Visum D+C (Aufenthalts-Reisevisum)
Das Visum D+C wird an Personen erteilt, die zur Ausübung einer bloß vorübergehenden kurzfristigen selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit oder als Saisonniers einreisen. Die Gültigkeitsdauer ist mit höchsten sechs Monaten beschränkt.
Nähere Informationen:
http://www.help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120600.html
http://www.bmi.gv.at/einreise/
Visumsverfahren
Ein Visum ist bei einem österreichischen Konsulat im Ausland zu beantragen, nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. humanitäre Gründe) kann ein Visum auch an der Grenze beantragt werden.
Liste aller österreichischen Berufsvertreungsbehörden im Ausland
http://www.bmaa.gv.at/view.php3?r_id=204&LNG=de&version=
In Staaten, in denen kein österreichisches Konsulat eingerichtet ist, können Visa für Österreich über Botschaften anderer Schengen Staaten beantragt werden. Welcher Schengen Staat die österreichischen Visa-Agenden in Vertretung wahrnimmt, kann beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten www.bmaa.gv.at in Erfahrung gebracht werden.
Für die Erteilung eines Visums müssen neben ausreichenden finanziellen Mitteln, einer Unterkunft in Österreich, einer aufrechten Krankenversicherung auch der Zweck der Reise und die geplante Aufenthaltsdauer angeben werden.
Informationen zu notwendigen Unterlagen für die Visumserteilung: http://www.bmaa.gv.at/view.php3?f_id=1356&LNG=de&version=
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