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Schutz des Privat- und Familienlebens

Eine Ausweisung ist ein massiver Eingriff in die Rechtssphäre von MigrantInnen. Da dadurch im Regelfall das Recht auf Privat- und Familienleben, das Teil der Menschenrechtskonvention ist und daher für jeden Menschen unabhängig seiner Herkunft oder seines Status Gültigkeit hat, berührt wird, ist eine Ausweisung nur zulässig, wenn dies auf Grund öffentlicher Interessen dringend geboten ist.

Die Fremdenpolizei hat eine Abwägung der privaten und der öffentlichen Interessen vorzunehmen. Nur wenn die öffentlichen Interessen an der Ausweisung überwiegen, darf diese verfügt werden. Bei der Interessensabwägung ist auf die Dauer des Aufenthaltes und das Ausmaß der Integration wie auf die Intensität der familiären und sonstigen Bindungen der/s Betroffenen zu achten.


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