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Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft
Voraussetzung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist, dass EinbürgerungswerberInnen ihre bisherige Staatsbürgerschaft zurücklegen. Unterlassen sie die für das Ausscheiden aus ihrem bisherigen Staatsverband erforderlichen Handlungen, obwohl sie ihnen zumutbar wären, stellt dies einen Versagungsgrund dar.
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