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4. Was wird geprüft?
Z.B. ob Österreich überhaupt für den Asylantrag zuständig ist.
Innerhalb von drei Tagen werden Sie zu einem ersten Interview geladen. Dabei geht es um folgende Fragen:
1. Die Frage, die als erstes geprüft wird, ist, ob Österreich überhaupt für den Asylantrag zuständig ist. Dabei geht es vor allem um den Fluchtweg. Wenn jemand durch ein anderes EU Land oder sicheres Drittland (z.B. Schweiz) gereist ist, hätte er ja auch dort schon um Asyl ansuchen können. Eine Ausnahme ist es, wenn nahe Verwandte (Ehepartner oder Kinder unter 18 bzw. Eltern) bereits in Österreich leben. Bis die Frage der Zuständigkeit entschieden ist, wohnt man normalerweise im Erstaufnahmezentrum. Das kann einige Tage bis Wochen dauern.
2. Erst, wenn klar ist, dass Österreich zuständig sein könnte, werden die von Ihnen vorgebrachten Asylgründe geprüft. Es geht dabei um die Frage, was geschehen ist, was Sie befürchten, wenn Sie zurückkehren müssten, warum Sie das Land verlassen haben, ob und weshalb Sie sich als verfolgt sehen. Dass Österreich sich für Ihren Asylantrag für zuständig erklärt, merken Sie daran, dass Sie eine Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) bekommen. Sie gilt solange als Erlaubnis in Österreich zu bleiben, bis eine Entscheidung über Ihren Asylantrag getroffen wurde.
3. Aus Ihren Erklärungen machen sich die BeamtInnen ein Bild, ob Ihre Fluchtgründe nach dem österreichischen Asylgesetz für eine Asylgewährung sprechen. Wenn Sie nicht Asyl bekommen können, wird geprüft, ob Sie den sogenannten „subsidiären“ Schutz benötigen, d.h., ob die Situation in Ihrem Heimatland so unsicher ist, dass Ihr Leben dort bedroht wäre, obwohl Sie keine Asylgründe haben. Das ist z.B bei AsylwerberInnen aus Ländern, in denen in allen Landesteilen Bürgerkrieg herrscht, eine häufige Entscheidung. Oder auch, wenn eine für Sie lebensnotwendige medizinische Versorgung in einem Land nicht möglich ist. In machen Fällen werden diese Fragen noch in der Erstaufnahmestelle entschieden, meistens dauert es länger und Sie warten diese Entscheidung in einem Flüchtlingsheim ab.
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