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1. Asylverfahren – was ist das?

Im Asylverfahren wird festgestellt, ob Flüchtlinge in Österreich Asyl bekommen.

Im Asylverfahren wird festgestellt, ob Flüchtlinge in Österreich Asyl bekommen. Asyl bekommen Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, wenn sie aus ihrem Heimatland aus einem der folgenden Gründe geflüchtet sind:
- Politische Verfolgung
– z.B. Menschen, die wegen Zugehörigkeit oder Unterstützung einer Partei, oder wegen der Äußerung ihrer politischen Meinung bedroht werden. - Religiöse Verfolgung
- Verfolgung aus Gründen der „Rasse“, Ethnie oder Nationalität
- Wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe: z.B. Verfolgung aufgrund von Homosexualität, Zugehörigkeit zu einem bestimmten Berufsstand, oder frauenspezifische Fluchtgründe (Geschlechtsverstümmelung, Verstöße gegen patriarchale gesellschaftliche Konventionen, Bedrohung durch Übergriffe wegen Herstellung der „Familienehre“)

Die Gewährung von Asyl ist noch von weiteren Kriterien abhängig: Verfolgung bedeutet dabei immer eine schwerwiegende Bedrohung, häufig werden Asylanträge abgelehnt, weil zwar Benachteiligung und Diskriminierung bestehen, die aber nicht schwer genug sind, um in den Augen der Behörde als Verfolgung zu gelten.
Individuelle, staatliche Verfolgung: Die Verfolgung muss sich gegen den Flüchtling selbst richten und grundsätzlich vom Staat und nicht von privater Seite ausgehen. Die Abgrenzung ist hier häufig schwierig. Z.B. wird bei Flucht vor einem Bürgerkrieg, in dem eine ganz bestimmte Bevölkerungsgruppe verfolgt wird, keine individuelle Verfolgung nachzuweisen sein. Als staatliche Verfolgung gilt auch, wenn ein Staat nichts unternimmt, um Verfolgungshandlungen von privater Seite abzustellen.
Interne Fluchtalternative: Besteht Verfolgungsgefahr in allen Regionen des Herkunftstaates? Wäre der Verfolgung auch durch Flucht in einen anderen Landesteil zu entgehen gewesen? Dies sind nur einige Kriterien, die bei der Prüfung des Asylantrags eine Rolle spielen. Auch die Glaubwürdigkeit des Asylwerbers, seine Widerspruchsfreiheit und andere Kriterien entscheiden über das Schicksal des Asylantrags.


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