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Rechtsbelehrung

Die Behörde hat unvertretene Parteien über die Rechtsfolgen zu belehren.

 Wird eine Person nicht von einem berufsmäßigen Parteienvertreter vertreten, so hat die Behörde der Partei die notwendigen Anleitungen zu geben und sie von der Rechtsfolge eines Tuns oder Unterlassens zu unterrichten (= Manuduktionspflicht).


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