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Familiennachzug

Familienangehörige von niedergelassenen Drittstaatsangehörigen
Familienangehörige von InhaberInnen einer Aufenthaltsbewilligung
Angehörige von EWR-BürgerInnen
Angehörige von ÖsterreicherInnen

Familienangehörige von InhaberInnen einer Aufenthaltsbewilligung

InhaberInnen einer Aufenthaltsbewilligung können ihre Familienangehörigen mit nach Österreich nehmen oder nachholen, wenn die Familiengemeinschaft bereits im Herkunftsstaat bestanden hat oder wenn es sich um nach der Zuwanderung geborene Kinder handelt.


Angehörige von ÖsterreicherInnen

Familienangehörigen und sonstige Angehörige