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Familiennachzug
Familienangehörige von niedergelassenen Drittstaatsangehörigen
Familienangehörige von InhaberInnen einer Aufenthaltsbewilligung
Angehörige von EWR-BürgerInnen
Angehörige von ÖsterreicherInnen
Familienangehörige von InhaberInnen einer Aufenthaltsbewilligung
InhaberInnen einer Aufenthaltsbewilligung können ihre Familienangehörigen mit nach Österreich nehmen oder nachholen, wenn die Familiengemeinschaft bereits im Herkunftsstaat bestanden hat oder wenn es sich um nach der Zuwanderung geborene Kinder handelt.
Angehörige von EWR-BürgerInnen
Angehörige von EWR-BürgerInnen, die selbst EWR-BürgerInnen sind
Angehörige von EWR-BürgerInnen, die Drittstaatsangehörige sind
Angehörige von ÖsterreicherInnen
Familienangehörigen und sonstige Angehörige