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Allgemeine Voraussetzungen für die Zuwanderung
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist von allgemeinen und besonderen Voraussetzungen abhängig. Die allgemeinen Voraussetzungen sind grundsätzlich von allen ZuwandererInnen zu erfüllen, die besonderen Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck. Wer etwa in Österreich studieren will, muss neben Unterhalt, Wohnung und Krankenversicherung (allgemeine Voraussetzungen) auch einen Studienplatz nachweisen (besondere Voraussetzung).
Für die positive Genehmigung eines Antrags auf Erteilung eines erstmaligen Aufenthaltstitels sind vom Fremden folgende Vorraussetzungen zu erfüllen (Diese Erteilungsvoraussetzungen gelten neben weiteren Erfordernissen auch bei der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung):
Ortsübliche Unterkunft
Rechtsanspruch auf eine Unterkunft (Unter-)Mietvertrag, Wohnungs-/Hauseigentum
Krankenversicherung
Ein alle Risken abdeckender Krankenversicherungsschutz
Unterhalt / Einkommen
Richtsätze, Haftungserklärung
Integrationsvereinbarung
Kreis der Verpflichteten - Ausnahmen, Erfüllung der IV, Zeitplan und Aufschub, Sanktionen, Kosten, Weitere Informationen
Quotenpflicht
Subquoten und Verfahren
Zuwanderungsverfahren
Aufenthaltsbehörden, Antragstellung, Verfahren
Ablehung des Erstaufenthaltstitels
Die Erteilung des Erstaufenthaltstitels wird wegen folgender Versagungsgründe abgelehnt: