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Allgemeine Voraussetzungen für die Zuwanderung

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist von allgemeinen und besonderen Voraussetzungen abhängig. Die allgemeinen Voraussetzungen sind grundsätzlich von allen ZuwandererInnen zu erfüllen, die besonderen Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck. Wer etwa in Österreich studieren will, muss neben Unterhalt, Wohnung und Krankenversicherung (allgemeine Voraussetzungen) auch einen Studienplatz nachweisen (besondere Voraussetzung).

Für die positive Genehmigung eines Antrags auf Erteilung eines erstmaligen Aufenthaltstitels sind vom Fremden folgende Vorraussetzungen zu erfüllen (Diese Erteilungsvoraussetzungen gelten neben weiteren Erfordernissen auch bei der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung):

Ortsübliche Unterkunft

Rechtsanspruch auf eine Unterkunft (Unter-)Mietvertrag, Wohnungs-/Hauseigentum

Krankenversicherung

Ein alle Risken abdeckender Krankenversicherungsschutz


Unterhalt / Einkommen

Richtsätze, Haftungserklärung

Integrationsvereinbarung

Kreis der Verpflichteten - Ausnahmen, Erfüllung der IV,  Zeitplan und Aufschub, Sanktionen, Kosten, Weitere Informationen


Quotenpflicht

Subquoten und Verfahren

Zuwanderungsverfahren

Aufenthaltsbehörden, Antragstellung, Verfahren


Ablehung des Erstaufenthaltstitels

Die Erteilung des Erstaufenthaltstitels wird wegen folgender Versagungsgründe abgelehnt: