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Ausländerbeschäftigung
MigrantInnen, die in Österreich unselbständig arbeiten wollen, benötigen dazu neben ihrer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich eine Arbeitsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Wer das erste Mal eine Beschäftigung aufnehmen möchte, hat eine/n ArbeitgeberIn zu finden, die/der für sie/ihn eine Beschäftigungsbewilligung beantragt. Nach einem Jahr Berufstätigkeit kann eine Arbeitserlaubnis, nach fünf Jahren ein Befreiungsschein erlangt werden. MigrantInnen, die in Besitz eines Daueraufenthaltstitels-EG, einer Niederlassungsbewilligung-unbeschränkt oder eines Niederlassungsnachweises sind, haben einen freien Arbeitsmarktzugang. Einige Gruppen (z.B. EWR-BürgerInnen, Familienangehörige von ÖsterreicherInnen) sind vom Anwendungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen, brauchen also keine Arbeitsgenehmigung.