Aufenthaltsbeendigung
Die Ausweisung ist die Aufforderung an einen Fremden, aus Österreich auszureisen.
Ein Aufenthaltsverbot ist ein Landesverweis mit dem Verbot, das österreichische Bundesgebiet für einen bestimmten Zeitraum zu betreten.
Schubhaft kann gegen ausländische StaatsbürgerInnen zur Sicherung eines Ausweisungs- oder Aufenthaltsverbotsverfahren oder zur Sicherung der Abschiebung verhängt werden.
Die Abschiebung ist die zwangsweise Außerlandesschaffung in Vollstreckung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbots.