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Ausweisung
Die Ausweisung ist die Aufforderung an einen Fremden, aus Österreich auszureisen. Eine Ausweisung kann gegen Fremde, die sich ohne Aufenthaltstitel im Inland befinden, erlassen werden, aber auch gegen Fremde, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Bei letzteren ist allerdings eine Ausweisung nur möglich, wenn die Betroffenen nicht aufenthaltsverfestigt sind. Bei der Erlassung einer Ausweisung ist grundsätzlich das Recht des Fremden auf Schutz seines Privat- und Familienlebens von der Behörde zu berücksichtigen.
Ausweisungsgründe
Unrechtmäßiger Aufenthalt, Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen, Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung, Arbeitslosigkeit, Wegfall der Angehörigeneigenschaft
Aufenthaltsverfestigung
Aufenthalt über fünf, acht oder zehn Jahre; Ausweisungsschutz für die Zweite Generation und für InhaberInnen eines Daueraufenthaltstitels