Kosten
Für die Einbürgerung sind Antragsgebühren, Verleihungsgebühren des Bundes und Verleihungsgebühren des jeweiligen Bundeslandes zu bezahlen. Zusätzlich zu den innerstaatlichen Gebühren können noch Kosten anfallen, die das Heimatland für die Ausbürgerung fordert.
Für die Antragstellung werden 43,60 Euro für einen Verleihungsantrag und 13,20 Euro für einen Erstreckungsantrag verlangt. Dazu kommen noch die für Beilagen üblichen Gebühren (3,60 Euro pro Beilage; für die Vorlage von Originalurkunden können auch höhere Gebühren anfallen).
Die Bundesgebühren für die Verleihung richten sich nach dem jeweiligen Verleihungsgrund. Grundsätzlich gilt, dass für die Einbürgerung von Drittstaatsangehörigen nach zehn Jahren 900 Euro verrechnet werden, ansonsten 700 Euro. Die Erstreckung der Staatsbürgerschaft auf EhegattInnen kostet 700 Euro und auf Kinder pro Kind 200 Euro.
Die Landesgebühren unterscheiden sich je nach Bundesland. Teilweise sind die Gebühren nach dem Einkommen des Einbürgerungswerbers gestaffelt, teilweise handelt es sich um Fixbeträge. Die genauen Gebührensätze können bei den zuständigen Staatsbürgerschaftsbehörden der Länder in Erfahrung gebracht werden.