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Allgemeine Verleihungsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
(Details jeweils weiter unten)

Keine gerichtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe
Keine schwerwiegenden Verwaltungsstrafen
Kein aufrechtes Aufenthaltsverbot oder anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
Bisheriges Wohlverhalten des Antragstellers
Gesicherter Lebensunterhalt
Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft
Deutsch- und Landeskenntnisse