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Existenzsicherung

Dokumentation der Forderungen für eine Grundversorgung für alle AsylwerberInnen und hilfsbedürftigen Fremden unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus

Initiative für die Öffnung des Arbeitsmarktzugangs für AsylwerberInnen

Initiative für die Öffnung des Arbeitsmarktzugangs für AsylwerberInnen

Volkshilfe und SJ initiierten eine Petition für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende. Die Forderungen beinhalten den vollen Zugang zum Arbeitsmarkt spätestens 6 Monate nach Asylantragsstellung und den Zugang zu Arbeitsmarktförderungen.

23 häufig gestellte Fragen. 23 Antworten: Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen

23 häufig gestellte Fragen. 23 Antworten: Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen

Wie sieht der Arbeitsmarktzugang von Asylwerber*innen in Österreich aus? Dürfen Asylwerber*innen eine Lehre machen? Wo finden Asylwerber*innen überhaupt Beschäftigung? Was ist Saisonarbeit? Was regelt der sogenannte Bartenstein-Erlass? Welche Konsequenzen hat eine Erwerbsarbeit für den Bezug der  Grundversorgung? Welche Auswirkungen hätte ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang für  Asylwerber*innen? Und welche Positionen vertreten die Sozialpartner*innen?


Bleibeführer_in Wien: Handbuch für Asylsuchende und Migrant_innen

 Bleibeführer_in Wien: Handbuch für Asylsuchende und Migrant_innen

Wer in Wien neu ist, freut sich über Tipps und Tricks für die Stadtbenutzung. Wer in Wien neu ist, aber auf der Flucht oder als Migrant, also fast ohne Geld mit der Existenzgründung beschäftigt, braucht Rat der besonderen Art. Wo gratis schlafen, wo billig essen, wo sich informieren, wie man an Arbeit, Wohnung und Ausbildung kommt?

Petition: Machen wir uns stark!

Petition: Machen wir uns stark!

Asylsuchende sollen nach spätestens 6 Monaten Wartezeit eine Lehre machen oder sich eine Arbeit suchen können! Unterstützt werden kann diese Forderung per Unterschrift bei einer Petition von SOS Mitmensch und dem Integrationshaus.


Einschränkung der Anspruchskriterien auf Grundversorgung

Ziel der „Grundversorgung“ (früher „Bundesbetreuung“) ist, dass alle hilfsbedürftigen Asylwerber und Asylwerberinnen und andere vom regulären Sozialsystem ausgeschlossene, aber nicht abschiebbare „Fremde“ versorgt werden. Nach den ersten Monaten zeigt sich jedoch, dass es immer mehr Menschen gibt, die doch keinen Anspruch haben - ein Einblick in Wiener Verhältnisse.

Einstweilige Verfügung gegen Aufhebung von Bundesbetreuung

Aserbeidschanischer Asylwerber bekommt vor Gericht Recht und darf nicht aus Bundesbetreuung entlassen werden


Ein Dach überm Kopf ! Faire Verfahren ! Rechtstaatlichkeit !

Die Richtlinie des Innenministers zur Nichtaufnahme von AsylwerberInnen in Bundesbetreuung ist inhuman, rechtswidrig und autokratisch.
Aufruf zum Protestinserat von SOS Mitmensch

Ein Dach überm Kopf - Solidaritätskundgebung

Ein Dach überm Kopf - Solidaritätskundgebung

Solidarität mit den obdachlosen Asylwerber/innen
Mittwoch, 9. Oktober 2002, 17.00 – 18.00 Uhr
Herrengasse 7, 1010 Wien


Unterkunftslos

Aktueller Kurzbericht aus der Deserteurs- und Flüchlingsberatung im April 2002

Recht auf Existenzsicherung für AsylwerberInnen!

 Recht auf Existenzsicherung für AsylwerberInnen!

Forderungspapier der NGOs zur Existenzsicherung von AsylwerberInnen
101 Gründe für Verweigerung der Bundesbetreuung