Karners Rechtsstaatsverständnis weltfremd und abgehoben – EGMR stoppt weitereAbschiebung nach Syrien!

Stellungnahme der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung

Auch in einem zweiten Fall hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine
für heute Dienstag, 12.8.2025, geplante Abschiebung nach Syrien vorübergehend gestoppt!
Syrien ist weiterhin ein Land im Kriegszustand und kann die Einhaltung der grundlegendsten
Menschenrechte nicht gewährleisten.
Einstweilige Anordnungen des EGMR ergehen nur in absoluten Ausnahmefällen: bei einer
unmittelbar drohenden Verletzung des Rechts auf Lebens oder des Folterverbots. Die
Deserteurs- & Flüchtlingsberatung erwirkte eine solche im August 2021, als die Taliban in
Kabul einmarschierten. Damals behauptete das Innenministerium, dass nicht von einer
Machtübernahme durch die Taliban auszugehen ist.
„Nachdem Innenminister Karner eine erste Abschiebung nach Syrien auf Biegen und Brechen
im Juli diesen Jahres durchführte, bleibt der Abgeschobene weiterhin verschollen. Der
Innenminister muss seine Geringschätzung des Rechtsstaats endlich beenden und für
Aufkärung sorgen“, fordern Ruxandra Staicu und Sebastian Frik von der Deserteurs- und
Flüchtlingsberatung.
Neben dem UN-Komitee gegen Verschwindenlassen fordert jetzt auch der EGMR Österreich
auf, Klarheit in den Fall zu bringen. Karners verächtliche Kommentare auf die menschen- und
völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs, ändern nichts daran, dass Österreich die
Konvention gegen Verschwindenlassen mit den Stimmen aller Parteien erst 2012 ratifiziert hat.
Der Innenminister spricht gerne von einem „harten, aber fairen“ Kurs bei Abschiebungen. „Fair
ist jedoch nur, wer internationales Recht achtet – nicht, wer UN-Institutionen herabsetzt und
völkerrechtliche Verpflichtungen als lästige Nebensache abtut“, so Staicu und Frik. Wer es
ernst meint, muss Verantwortung übernehmen und endlich die offenen Fragen des UN-
Ausschusses gegen das Verschwindenlassen und des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte klären – oder unverzüglich an die syrischen Behörden weiterleiten: Wann
wurde die abgeschobene Person übergeben? Wo befindet sie sich jetzt? Und wie ist ihr
Gesundheitszustand? Durch die Übergabe an die syrischen Behörden trägt Österreich
unmittelbare Verantwortung für das Verschwinden.
Nachdem Innenminister Karner offensichtlich nicht Willens oder in der Lage ist, diese
dringenden Fragen zu beantworten, ist auch Außenministerin Beate Meinl-Reisinger gefragt für
die Rechtsstaatlichkeit Österreichs einzustehen und den Eskapaden des Innenministers einen
Riegel vorzuschieben.