Asyl in der Krise – wir bleiben widerständig!

Das Coronavirus und die dagegen ergriffenen Maßnahmen betreffen alle Menschen, die in Österreich leben und darüber hinaus. Die Pandemie trifft aber nicht jede*n im selben Ausmaß. Bestehende Ungleichheiten in der Gesellschaft werden verschärft, schon zuvor vorhandene Missstände verschlimmert. Insbesondere Menschen mit unsicherem oder ohne Aufenthaltsstatus in Österreich sind von der gegenwärtigen Situation, der Gefahr für ihre Gesundheit durch das Virus sowie von den restriktiven Gegenmaßnahmen besonders betroffen. Denn obwohl von den österreichischen Behörden und der Bundesregierung im Umgang mit Geflüchteten ohnehin nicht viel progressives zu erwarten war, ist es trotzdem erschreckend, mit welcher Sorglosigkeit und Fahrlässigkeit mit der Gesundheit und den Rechten der Menschen nun umgegangen wird.

Während die Polizei willkürlich Verwaltungsstrafen verteilt, möchte der Innenminister das Menschenrecht auf einen Asylantrag wegen der COVID-19 Pandemie de facto aussetzen1. Ganz nebenbei informiert sein Ministerium  – wie auch der Integrationsfonds – Asylwerber*innen unvollständig über die Maßnahmen gegen Corona und droht Konsequenzen an2. Dabei vergisst es ausgerechnet zu erwähnen, dass es trotz Ausgangsbeschränkungen nach wie vor erlaubt ist, alleine oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt spazieren zu gehen und sich im Freien aufzuhalten.

Gleichzeitig werden Menschen vom BFA weiterhin in Schubhaft angehalten – und das obwohl Abschiebungen auf absehbare Zeit offensichtlich nicht möglich sind. Sowohl im PAZ Rossauer Lände als auch im PAZ Hernalser Gürtel befinden sich mittlerweile Menschen im Hungerstreik, um gegen ihre rechtswidrige weitere Anhaltung und die unmenschlichen und gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen zu protestieren3.

In den von ORS betriebenen Bundesbetreuungseinrichtungen und “Rückkehrberatungszentren” des Innenministeriums als auch in allen anderen Sammelunterkünften wiederum herrschen Zustände, unter denen eine wirksame Prävention einer Infektion schlicht nicht möglich ist. Die dort lebenden Menschen sind zumindest teilweise weiterhin in Mehrbettzimmern untergebracht, es mangelt an ausreichenden sanitären Anlagen und Platz zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes sowie an Desinfektionsmittel, Handschuhen und Schutzmasken. Es gibt auch Berichte, laut denen Personen dazu angehalten werden, die Einrichtungen nicht zu verlassen bzw. es ihnen ohne jede rechtliche Grundlage sogar untersagt wird. In Traiskirchen wurde das ganze Lager unter „Quarantäne“ gestellt, als dort COVID-19 Fälle bestätigt wurden4. Die Verordnung, die den Bewohner*innen das Verlassen des Geländes verbietet, überschreitet jedoch die gesetzliche Ermächtigung, auf der sie beruht. Damit werden die Bewohner*innen dort rechtswidrig festgehalten.

Dass in der Praxis nicht alle Menschen gleich vor dem Gesetz sind und ihnen in weiterer Folge auch nicht alle Rechte gleicher Maßen zukommen, ist eine Tatsache, die sich nicht erst zu COVID-19-Zeiten zeigt und ist Teil der vorherrschenden strukturellen Gewalt. Dass Migrant*innen falsch bzw. mangelhaft informiert werden und existenzielle Rechte wie das Recht auf Freiheit und das Recht auf Stellen eines Asylantrages systematisch missachtet werden, ist Spiegelbild einer Politik, die Rassimus, Exklusion und Nationalismus fördert. Unter diesen Bedingungen wird der Antrag auf Asyl in der Krise zur Falle.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei jenen Personen bedanken, die Informationen aus den Lagern zusammengetragen haben, und bei jenen Personen, die diese öffentlich und anonymisiert zur Verfügung gestellt haben. Darüber hinaus begrüßen wir die von der Asylkoordination eingebrachte Sachverhaltsdarstellung gegen IM Nehammer wegen Verdachts auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Die Abwesenheit von Institutionen wie UNHCR Österreich, Amnesty International, ÖRK etc. in diesem Diskurs zur prekären Situation von geflüchteten Menschen in Lagern in Österreich ist jedenfalls bemerkenswert – ihre Aufgabe und ihr Mandat ist es sich nicht nur für Menschenrechte auszusprechen sondern auch deren Einhaltung einzufordern. Trotz ihrem Zugang blieben diese weitestgehend untätig.

Wir sehen es als Teil unserer Aufgabe, auf oben beschriebene Missstände hinzuweisen und fordern in der aktuellen Situation die Wahrung der Rechte aller Menschen in Österreich – egal mit welchem Aufenthaltsstatus – und die sofortige Schließung aller Lager sowie die dezentrale Unterbringung der Bewohner*innen – jetzt und über die Krise hinaus.

Darüber hinaus wollen wir als Rechtsberatungsorganisation Betroffene dabei unterstützen, rechtlich dagegen vorzugehen, wo dies möglich ist. Daher können sich Personen unter info@deserteursberatung.at an uns wenden, die seit 16.03.2020 nach Traiskirchen, Thalham, Graz-Andritz, Ossiach, Fieberbrunn, Bad Kreuzen, Salzburg oder in eine andere großen Grundversorgungseinrichtung gehen mussten und/oder derzeit dort wohnen und das Gelände nicht verlassen dürfen.

! Fluchtwege freihalten !

1 https://www.diepresse.com/5791753/osterreich-setzt-einreise-fur-asylwerber-de-facto-aus

2 https://www.derstandard.at/story/2000116939500/auch-innenressort-informiert-gefluechtete-unvollstaendig-ueber-corona-massnahmenhttps://www.derstandard.at/story/2000116915568/integrationsfonds-informierte-unvollstaendig-ueber-corona-massnahmen

3 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200417_OTS0014/sofortige-enthaftung-aller-personen-in-schubhaft-bild

4 https://gesundheitfueralle.noblogs.org/