BBU – Die Verstaatlichung der Rechtsberatung im Asylverfahren

Mit 1.12.2020 hat die neue Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (kurz BBU) die Betreuung in allen Einrichtungen des Bundes (zB Traiskirchen, Thalham, Nußdorferstraße Wien) übernommen. Sie löst damit die private Schweizer Firma ORS ab.

Ab 1.1.2021 wird die BBU auch die Rechtsberatung und Rückkehrberatung übernehmen. Das bedeutet, dass sowohl die ARGE Diakonie/Volkshilfe OÖ als auch der Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) ihren Auftrag als Rechtsberatung verlieren werden.

Wir sehen diese Entwicklungen mehr als problematisch, weil dies eine Verstaatlichung der Rechtsberatung im asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren bedeutet.

Wir sind der Meinung, dass Bescheide (BFA) und Beschwerden (BBU) nicht im selben Einflussbereich (Innenministerium) behandelt werden können, weil dadurch eine parteiische und unabhängige Rechtsberatung nicht gewährleistet werden kann.

Die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung wird auch im Jahr 2021 zu ihren Grundsätzen stehen und weiterhin unabhängige, kostenlose und parteiische Rechtsberatung anbieten. Wir werden außerdem die Arbeit der BBU genau beobachten und Missstände aufzeigen.

No Border No Nation!

Fluchtwege Freihalten!