COVID-19

Aktuelles zu Gesetzen, Verordnungen, neuen Regeln und Verboten

Die Maßnahmen sollen die Ausbreitung von Corona verlangsamen. Hier sind einige davon zusammengefasst.

Wichtig

  • Passt aufeinander auf
  • Gebt Informationen weiter
  • Unterstützt Personen, die Hilfe brauchen oder nicht wissen wohin sie sich wenden sollen

COVID-19 Maßnahmengesetz und Verordnung

Das Betreten und Aufhalten an öffentlichen Orten (Parks, Sportplätze, Einkaufsstraßen, U-Bahnstationen) ist verboten

Ausnahmen sind

  • Notfälle
  • Betreuung und Unterstützung von anderen Personen, die Hilfe brauchen
  • um Lebensmittel oder andere notwendige Dinge zu kaufen (dabei muss min. 1 Meter Absatnd zu anderen Personen eingehalten werden)
  • um zur Arbeit zu gehen
  • spazieren gehen (alleine oder mit Personen, die in der selben Wohnung wohnen
  • auch die öffentlichen Verkehrsmittel dürfen nur in diesen Ausnahmefällen benutzt werden
  • der öffentliche Raum darf sonst nur gemeinsam mit Personen betreten werden, die im gleichen Haushalt leben oder wenn mindestens 1 Meter Abstand gehalten wird

Konsequenzen

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können kontrollieren, ob eine solche Ausnahme vorliegt, diese ist glaubhaft zu machen.
Die Polizei kann Strafen bis zu 3600 € verhängen, wenn keine Ausnahme vorliegt.

Wenn man eine Strafe bekommt, kann man sich telefonisch oder per Mail bei verschiedenen Organisationen beraten lassen. Persönliche Beratung vor Ort ist im Moment nicht möglich. Die Adressen, Telefonnummern und Mailadressen sind unten aufgelistet.

Geschlossen

Fitnesscenter, Geschäfte, Bars und Restaurants bleiben bis auf weiteres geschlossen. Betreiber.innen von geschlossenen Betriebsstätten (z.B. Bars, Restaurants) die trotz Verbot offen haben, können Strafen bis zu 30.000€ drohen.

Deutschkurse, Schule, Kindergärten etc. sind bis auf weiteres geschlossen.

Geöffnet

Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Banken, Post, Trafiken und Apotheken haben weiterhin geöffnet.

Organisationen, die rechtliche Beratung bei Strafe von der Polizei anbieten

  • Solidaritätsgruppe: +43 (0) 699 11225867 und info (at) solidaritaetsgruppe.org
  • Rechtsinfokollektiv: rechtsinfokollektiv (at) riseup.net
  • Mozaik (für Personen in Grundversorgung unter 25 Jahren): +43 (0)1 / 3439595 – 8217 und jugendberatung (at) diakonie.at