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In der vorliegenden Masterarbeit untersucht die Verfasserin, wie ‚gender‘ und ‚race‘ anhand eines bestimmten Asylgrundes wechselseitig ko-konstituiert werden.
Der geschlechtsspezifische Asylgrund der sogenannten ‚westlichen Orientierung‘ wird vor allem bei Frauen* aus Afghanistan (teilweise auch dem Irak und Syrien) geprüft, die vermeintlich im Herkunftsland vorherrschenden sozialen Normen widersprechen. Wird festgestellt, dass eine* Asylsuchende von ihrer Wertehaltung her ‚westlich orientiert‘ ist, so wird ihr der Status der* Asylberechtigten erteilt, da ihr im Falle einer Rückkehr aufgrund ihrer verinnerlichten Identität und/oder Handlungen, die daraus folgen, Verfolgung drohen würde.
Während die Lage in den Herkunftsländern zweifellos derart ist, dass Frauen*, die soziale Normen verweigern, menschenverachtende Sanktionierungen erfahren, hinterfragt die Verfasserin jedoch kritisch, wie die Betitelung des Asylgrundes als ‚westliche Orientierung‘ zu fassen ist.
Anhand unterschiedlicher post-kolonialer Konzepte beleuchtet sie den Westlichkeitsbegriff und führt an, wie unterschiedliche Differenzierungsachsen (darunter besonders ‚race‘ und ‚gender‘) einander interdependent konstituieren. Ausgehend von diesem Verständnis führt die Verfasserin eine strukturierte Inhaltsanalyse von 14 Urteilen des österreichischen Bundesverwaltungsgerichtes durch, in denen eine sogenannte ‚westliche Orientierung‘ geprüft wurde. Daran gelingt es ihr aufzuzeigen, dass und inwiefern Geschlecht und Westlichkeit sich wechselseitig bedingen und wie die jeweiligen Konstruktionen verflochten sind. Vor diesem Hintergrund entfaltet die Verfasserin eine Kritik an diesem Asylgrund im Besonderen und dem österreichischen Asylsystem insgesamt.