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Aufenthalt und Integration
Dieses Kapitel umfasst folgende Rechtsbereiche:
Wichtig und neu ab 1.4.2009: Verlängerungsanträge vor Ablauf des Aufenthaltstitels stellen!
Wir möchten darüber informieren, dass mit 1. April 2009 eine wesentliche gesetzliche Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts in Kraft tritt: Verlängerungsanträge für Aufenthaltstitel müssen VOR Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Integrationsvereinbarung
Verpflichtung für NeuzuwandererInnen, einen Deutschkurs zu besuchen und eine Deutschprüfung erfolgreich zu absolvieren
Verlängerung und Zweckänderung von Aufenthaltstiteln
Die meisten Aufenthaltstitel werden befristet erteilt. Anträge auf Verlängerung sind rechtzeitig vor Ablauf seiner Gültigkeit bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde einzubringen!
Daueraufenthaltsrecht
Aufenthaltstitel Daueraufenthalt- EG
Daueraufenthaltstitel- Familienangehöriger
Ungültigkeit, Erlöschen und Rückstufung von Aufenthaltstiteln
Aufenthaltstitel (ausgenommen Daueraufenthaltstitel) werden ungültig, wenn die Aufenthaltsbehörden mit Bescheid feststellen, dass die Niederlassung in Österreich beendet wurde.