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Aufenthalt und Integration

Dieses Kapitel umfasst folgende Rechtsbereiche:

Wichtig und neu ab 1.4.2009: Verlängerungsanträge vor Ablauf des Aufenthaltstitels stellen!

Wir möchten darüber informieren, dass mit 1. April 2009 eine wesentliche gesetzliche Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts in Kraft tritt: Verlängerungsanträge für Aufenthaltstitel müssen VOR Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels gestellt werden.

Integrationsvereinbarung

Verpflichtung für NeuzuwandererInnen, einen Deutschkurs zu besuchen und eine Deutschprüfung erfolgreich zu absolvieren


Verlängerung und Zweckänderung von Aufenthaltstiteln

Die meisten Aufenthaltstitel werden befristet erteilt. Anträge auf Verlängerung sind rechtzeitig vor Ablauf seiner Gültigkeit bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde einzubringen!

Daueraufenthaltsrecht

Aufenthaltstitel Daueraufenthalt- EG
Daueraufenthaltstitel- Familienangehöriger


Ungültigkeit, Erlöschen und Rückstufung von Aufenthaltstiteln

Aufenthaltstitel (ausgenommen Daueraufenthaltstitel) werden ungültig, wenn die Aufenthaltsbehörden mit Bescheid feststellen, dass die Niederlassung in Österreich beendet wurde.