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Existenzsicherung
Dokumentation der Forderungen für eine Grundversorgung für alle AsylwerberInnen und hilfsbedürftigen Fremden unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus
Initiative für die Öffnung des Arbeitsmarktzugangs für AsylwerberInnen
Volkshilfe und SJ initiierten eine Petition für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende. Die Forderungen beinhalten den vollen Zugang zum Arbeitsmarkt spätestens 6 Monate nach Asylantragsstellung und den Zugang zu Arbeitsmarktförderungen.
23 häufig gestellte Fragen. 23 Antworten: Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen
Wie sieht der Arbeitsmarktzugang von Asylwerber*innen in Österreich aus? Dürfen Asylwerber*innen eine Lehre machen? Wo finden Asylwerber*innen überhaupt Beschäftigung? Was ist Saisonarbeit? Was regelt der sogenannte Bartenstein-Erlass? Welche Konsequenzen hat eine Erwerbsarbeit für den Bezug der Grundversorgung? Welche Auswirkungen hätte ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen? Und welche Positionen vertreten die Sozialpartner*innen?
Bleibeführer_in Wien: Handbuch für Asylsuchende und Migrant_innen
Wer in Wien neu ist, freut sich über Tipps und Tricks für die Stadtbenutzung. Wer in Wien neu ist, aber auf der Flucht oder als Migrant, also fast ohne Geld mit der Existenzgründung beschäftigt, braucht Rat der besonderen Art. Wo gratis schlafen, wo billig essen, wo sich informieren, wie man an Arbeit, Wohnung und Ausbildung kommt?
Petition: Machen wir uns stark!
Asylsuchende sollen nach spätestens 6 Monaten Wartezeit eine Lehre machen oder sich eine Arbeit suchen können! Unterstützt werden kann diese Forderung per Unterschrift bei einer Petition von SOS Mitmensch und dem Integrationshaus.
Einschränkung der Anspruchskriterien auf Grundversorgung
Ziel der „Grundversorgung“ (früher „Bundesbetreuung“) ist, dass alle hilfsbedürftigen Asylwerber und Asylwerberinnen und andere vom regulären Sozialsystem ausgeschlossene, aber nicht abschiebbare „Fremde“ versorgt werden. Nach den ersten Monaten zeigt sich jedoch, dass es immer mehr Menschen gibt, die doch keinen Anspruch haben - ein Einblick in Wiener Verhältnisse.
Einstweilige Verfügung gegen Aufhebung von Bundesbetreuung
Aserbeidschanischer Asylwerber bekommt vor Gericht Recht und darf nicht aus Bundesbetreuung entlassen werden
Ein Dach überm Kopf ! Faire Verfahren ! Rechtstaatlichkeit !
Die Richtlinie des Innenministers zur Nichtaufnahme von AsylwerberInnen in Bundesbetreuung ist inhuman, rechtswidrig und autokratisch.
Aufruf zum Protestinserat von SOS Mitmensch
Ein Dach überm Kopf - Solidaritätskundgebung
Solidarität mit den obdachlosen Asylwerber/innen
Mittwoch, 9. Oktober 2002, 17.00 – 18.00 Uhr
Herrengasse 7, 1010 Wien
Unterkunftslos
Aktueller Kurzbericht aus der Deserteurs- und Flüchlingsberatung im April 2002
Recht auf Existenzsicherung für AsylwerberInnen!
Forderungspapier der NGOs zur Existenzsicherung von AsylwerberInnen
101 Gründe für Verweigerung der Bundesbetreuung