Im Mai 2019, ein Tag vor der Ibiza-Affäre wurde das neue Gesetz zur BBU, Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, verabschiedet.
Mit 01.01.2021 übernahm die BBU die Agenden der gesetzlichen Rechtsberatung, die bis dahin durch den VMÖ, Verein Menschenrechte Österreich, und die ARGE Diakonie – ein Zusammenschluss aus Diakonie und Volkshilfe Oberösterreich – erbracht wurde.
Die BBU ist eine Gesellschaft im Eigentum der Republik Österreich und ist dem Bundesministerium für Inneres – sowie auch das BFA , das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, – unterstellt. Unterm Strich bedeutet das, dass die gesetzliche Rechtsberatung im asyl- und fremdenpolizeilichen Verfahren verstaatlicht wurde.
Wir finden: mehr denn je ist eine unabhängige Rechtsberatung sowie der Zugang dazu unabdingbar.
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